Ohne großen Aufwand Gefahrensymbole einbinden
Der Handel mit chemischen Stoffen und Gemischen unterliegt zahlreichen Reglementierungen und Beschränkungen. Dafür wurde die sog. CLP-VO geschaffen (Classification, Labelling and Packaging).
Relevant für den Onlinehandel ist vor allem die richtige Darstellung der Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Produkte, die nach der CLP Verordnung kennzeichnungspflichtig sind, erkennst du am Gefahrenetikett.
Binde die erforderlichen Gefahrenpiktogramme ein
- Piktogramme zu Art der Gefahr (vorgegeben von EU und Hersteller)
- Signalwort (ACHTUNG, WARNUNG, GEFAHR)
- Gefahrenbeschreibung
- Frei anpassbar
Somit erfüllst du die Vorgaben der EU problemlos in deinem Onlineshop.
Du bist flexibel
Wo und wie du die erforderlichen Informationen auf deinen Produktseiten anzeigst, erleichtern wir dir enorm. Zudem bist aber auch noch frei, wie und wo genau diese zeigts.
Pflege einfach in der JTL-WaWi
Du musst fast nichts umstellen, die Informationen speicherst du bei den betroffenen Produkten einfach als Funktionsattribute in der WaWi.
So kannst du sie z.B easy per Ameise massenhaft pflegen oder auch einzeln in der WaWi Oberfläche.
Nach Art. 48 Absatz 1 der CLP Verordnung muss jede Werbung für einen als gefährlich eingestuften Stoff nach der CLP VO unter Angabe der betreffenden Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien erfolgen.
Nach Art. 48 Absatz 2 der CLP Verordnung muss jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder als gefährlich gekennzeichnete Gemische nach der CLP VO, die es einen privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften nennen.